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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - 15 A 1894/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26789
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - 15 A 1894/15 (https://dejure.org/2016,26789)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.08.2016 - 15 A 1894/15 (https://dejure.org/2016,26789)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. August 2016 - 15 A 1894/15 (https://dejure.org/2016,26789)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWahlG NRW § 45 Abs. 1 Sätze 1 und 2
    Gemeinderatswahl; Gewählter; Bewerber; Austritt; Nachrücken

  • rechtsportal.de

    Erwerb der Mitgliedschaft in einer Gemeindevertretung nach erfolgter Wahl; Nichtberücksichtigung von Wahlbewerbern aus den Reservelisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtberücksichtigung von aus Partei ausgetretenem Reservebewerber für Mandat rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 882
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - 15 A 1894/15
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, juris Rn. 4.
  • VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 10/12

    Beschwerde der Linken - Parteiwechsel führt nicht zu Mandatsverlust

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - 15 A 1894/15
    Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 16. April 2013 - Lv 10/12 -, juris, welches das Verwaltungsgericht zitiert hat, stützt diese Sichtweise.
  • VG Hannover, 21.02.2007 - 1 A 7936/06

    Wurde Wilhelm Scholz doch nicht Regionsabgeordneter ?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - 15 A 1894/15
    In diesem Sinne spricht ferner das vom Verwaltungsgericht weiterhin angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 21. Februar 2007 - 1 A 7936/06 -, juris Rn. 28, zu Recht von der Wahl als der entscheidenden Zäsur im Verhältnis des Bewerbers zu der Partei, die ihn für die Wahl vorgeschlagen hat.
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